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Artikel

(2018, 25. Mai): Deutsche Versorger: Quo VADIS? - Artikel für die Anleger Plus

in: Anleger Plus

Inhalt: Seit Jahren von der Politik gebeutelt mit Milliardenabschriften auf die Kraftwerksparks feiern die Versorger seit gut einem Jahr ein Comeback und sind spätestens seit dem 12.3.2018, der Verkündung der Neuordnung auf dem deutschen Energiemarkt, wieder "sexy" geworden.

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(2018, 14. Mai): Hochtief wird mit dem Abertis-Anteil zur nachhaltigen Ertragsperle - Artikel für die Anleger Plus

in: Anleger Plus

Inhalt: Unter der Ägide der spanischen ACS ist Hochtief ist inzwischen zu einem Blue Chip der Baufirmen weltweit gereift. Alle Geschäftsfelder laufen sehr positiv, das Orderbuch ist 2018 mit über 42 Mrd.? prall gefüllt. Der neueste Coup ist der Abertis-Deal, mit dem sich Hochtief in eine neue Ergebnissituation hinein katapultieren wird. Die Abertis-Übernahme: Ein Lehrstück für M&A

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(2014, November): Bayer AG Bericht für die Anleger Plus News

in: Anleger Plus News

Profitabilität steigt weiter: Bayer trennt sich spätestens Mitte 2016 von Material Science

Inhalt: Qualitätsaktie, wertvollster DAX-Wert, überdurchschnittliche Kursentwicklung in 2014 und gleichzeitig sehr gute Zukunftschancen durch selbst entwickelte Blockbuster und sinnvolle Übernahmen: Value und Growth, sonst Gegensätze, die Bayer-Aktie (ISIN: DE000BAY0017) vereinigt beide Strategien!

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(2014, Juli): Gesetzliche Entwicklungen zur Abschlussprüfung im In- und Ausland

Ausgangssituation: Um das Entstehen einer zu großen Vertrautheit zwischen Prüfer, Prüfungsgesellschaft und Unternehmen zu vermeiden, sollte, nach Auffassung der SdK, einer der zwei großen Schutzgemeinschaften der Kapitalanleger, der bzw. die Prüfungsgesellschaft - und nicht nur der unterzeichnende Prüfungsleiter - generell alle 10 Jahre gewechselt werden; es sei denn, es sprechen gewichtige Gründe dagegen. Die Beratungshonorare sollen 25 % der Prüfungskosten nicht überschreiten. Da die Bestellung des AP dem Aufsichtsrat obliegt, ist der notwendige Wechsel des AP bei der Entlastung des AR zu beachten.
Die SdK entwickelte diese Abstimmungsrichtlinien aus der Praxis von jährlich mehr als 400 aktiven Teilnahmen an Hauptversammlungen. Tatsächlich wäre es aber hilfreich gewesen, wenn sich der Gesetzgeber und Regulierungsgeber, also die EU und/oder Deutschland zu entsprechenden Regelungen hätte durchringen können. Dies ist mit Ausnahme der von der SdK verfassten Abstimmrichtlinie leider bis heute nicht der Fall. In dem nachfolgenden Artikel wird aufgezeigt, wie schwierig es offensichtlich ist, Regulationsinteresse und wirtschaftliche Interessen der Abschlussprüfer/-gesellschaften bzw. der geprüften Gesellschaften in Einklang zu bringen.

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(2013, November): Abschlussprüfung: Was geht und was geht nicht aus Sicht eines Aktionärsvertreters?

Präsentation anlässlich der Herbsttagung der SdK in Würzburg

Inhalt: Um das Entstehen einer zu großen Vertrautheit zwischen Prüfer, Prüfungsgesellschaft und Unternehmen zu vermeiden, sollte, nach Auffassung der SdK, darüber hinaus der Abschlussprüfer bzw. die Prüfungsgesellschaft - und nicht nur der unterzeichnende Prüfungsleiter - generell alle 10 Jahre gewechselt werden; es sei denn, es sprechen gewichtige Gründe dagegen. Die Beratungshonorare sollen 25 % der Prüfungskosten nicht überschreiten. Da die Bestellung des AP dem Aufsichtsrat obliegt, ist der notwendige Wechsel des AP bei der Entlastung des AR zu beachten (Auszug aus den Abstimmungsrichtlinien der SdK).

In der Präsentation wird aufgezeigt, wie schwierig es ist, Regulationsinteresse und wirtschaftliche Interessen der Abschlussprüfergesellschaften in Einklang zu bringen. Die Entwicklung des Berufsstands ist untrennbar mit den Wirtschaftskrisen des vorherigen und jetzigen Jahrhunderts verquickt. Ausgehend vom Glass Seagall Act(US) aus 1933, der die Professionalisierung in Gang setze, über die vielfach geänderten WP-Ordnungen von 1961-2002, über die Gesetzesänderungen im KonTraD, TransPuG, BilReG, BilKoG der 8. EU-Richtlinie und dem BilMoG, immer ging es darum, das Testat des Abschlussprüfers als Qualitätsaussage zu einem kapitalmarktorientierten Unternehmen zu entwickeln.

Tatsächlich ist diese Idee weiter schwer umzusetzen, da Kostendruck der Unternehmen auf die Abschlussprüfung und angestrebte Haftungsbeschränkungen der Abschlussprüfergesellschaften den qualitativen Zukunftsbeurteilungen eines Unternehmens entgegen stehen. So werden weiterhin Pleiten wie Enron, Worldcom, der komplette Neue Markt (Nemax) aus der Vergangenheit und Bankenbetrug wie in der Immobilienkrise 2008 sowie neuerdings bei Libor und anderen Marktvariablen an der Tagesordnung bleiben, und das trotz uneingeschränkten Testats.

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(2013, August): Compliance Prophylaxe im Vertrieb

in ZIR: Zeitschrift für Interne Revision

Inhalt: Der Autor vertritt die These, dass Fraud-Prophylaxe im Kernprozess Vertrieb des Unternehmens möglich ist, wenn systematisch nach dem System der "Red Flags" vorgegangen wird und gibt zahlreiche Beispiele, an welchen Stellen ein Interner Revisor oder Compliance- Beauftragter ansetzen kann.

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(2011): Gerresheimer: Ein hidden Champion aus Düsseldorf

in Anleger Plus

Inhalt: Der MDAX enthält einige verborgene Champions. Gerresheimer aus Düsseldorf gehört dazu. Mit ihren Glas- und Kunststoffverpackungen für die Pharmabranche ist sie in USA und Europa jeweils Nr.1 oder Nr.2. Die Märkte weisen moderates Wachstumspotenzial bei begrenztem Risiko auf. Die Geschäftsbereiche sind gut aufgestellt, der Finanzbereich macht einen guten Eindruck.
Großakquisitionen werden zurzeit vom Management nicht gesehen, kleinere können aus dem operativen Cashflow bedient werden. Das genehmigte Kapital muss deshalb wohl nicht angerührt werden. Dies wird dem Aktienkurs weiter gut tun.
Finanzergebnis und operatives Ergebnis werden in 2011 und 2012 steigen, die Dividende kann dann mit steigen, Anlegerherz, was willst Du mehr!

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(2011): QSC: Ein Techologie-Unternehmen für den Mittelstand

in Anleger Plus News

Inhalt: QSC (ISIN DE0005137004) hat es geschafft, sich nach dem Platzen der Internetblase solide aufzustellen und nach der großen Investitionsphase in den letzten Jahren kontinuierlich zu wachsen und aus dem Cashflow per 31.12.2010 alle Schulden zu tilgen, sodass eine positive Netto-Cash- Position entstanden ist. Man ist jetzt in der Lage, mit dem Erwerb von IP Partner AG und der INFO AG die Phasezwei des Wachstums einzuläuten. Mit diesen starken Tochterunternehmen wird es in der Lage sein, dem Mittelstand ein Full-Service-Angebot zu unterbreiten, Telefonie, Internet, Datenverarbeitung oder mit den angelsächsischen Begriffen ausgedrückt Voice over IP, Managed Outsourcing für Hosting und Housing Services.

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(2011): Hahn Immobilien: Ein Nebenwert mit spannender Geschichte

in Anleger Plus News

Inhalt: Die Zeit der Unruhe bei Hahn nach Wechseln im Vorstandsvorsitz scheint nun vorbei zu sein. Der Gründer der Gesellschaft, Herr Michael Hahn, hat wieder das Ruder übernommen. Der neue Vorstandvorsitzende ist nun wieder der Alte. Und auf einmal gelingt es der Gesellschaft wieder, einen Gewinn zu erzielen, und noch wichtiger: Mit der in der Schweiz ansässigen Unimo Real Estate Holding AG scheint sie wohl einen Investor gefunden zu haben, der der perfekte Partner im Immobiliengeschäft sein könnte.

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(2006): Risikomanagement im Industrie-Konzern

in Die Zeitschrift Interne Revision, Ausgabe 01/2006, S.24-25.

Inhalt: Die deutschen Unternehmenszusammenbrüche Ende der 90-er Jahre haben den Gesetzgeber schon 1999 dazu motiviert, im Rahmen des KonTraG und im Geleitzug dieser Gesetzesinitiative auch Änderungen am AktG und HGB durchzuführen mit dem Ziel einer besseren Absicherung der Anleger und Schutz der Unternehmen vor Insolvenzen.
Wurde auch am Anfang öfter der bürokratische Ballast als störend für das Ziel, Markterfolg zu erzielen, gesehen, so gibt es inzwischen keinen Jahresbericht einer renommierten AG ohne Risikoteil. Jedoch fehlt manchmal eine systematische Auseinandersetzung mit der gesamten Palette möglicher Risikoszenarien für das betreffende Unternehmen.

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(2005): IÜS und COSO

in Die Zeitschrift Ausgabe 06/2005, S.263-264.

Inhalt: Das Platzen des Internet-Hypes hat viele Kleinanleger vom Kapitalmarkt vertrieben und großen Pensionsfonds noch größere Verluste beschert. Da die Glaubwürdigkeit der Kapitalmärkte als Ganzes auf dem Spiel stand, waren die Gesetzgeber in USA und Europa gefordert, die marktwirtschaftlichen Prinzipien vom freien Spiel der Kräfte, Cleverness und Eigennutz in einen engeren Rahmen von Transparenz, Risikovorsorge und Haftung zu stellen. Der amerikanische Sarbanes Oxley Act hat 2002 die Bedeutung einer Risikoprophylaxe durch effektive und effiziente Kontrollsysteme in börsennotierten Unternehmen wiederbelebt. Er greift hierbei u. a. den generischen COSO-Ansatz einer systematischen Unternehmensüberwachung und -steuerung auf. Kern des Gesetzes ist der Schutz der Kapitalmarktanleger und im Besonderen deren rechtzeitige Information über substantielle Risiken im Unternehmen.

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(2005): Kontrollsysteme USA und Übertragbarkeit auf D

in Zeitschrift Interne Revision, Ausgabe 05/2005, S.205-206.

Inhalt: Die Vielzahl an Unternehmenszusammenbrüchen in den USA mit einem dolosen Hintergrund und Schäden im mehrstelligen Milliardenbereich hat in 2002 den amerikanischen Gesetzgeber auf den Plan gerufen, sehr stark in die Selbstregulierung der Märkte und privatwirtschaftlich organisierte Börsenaufsichten einzugreifen. Mit dem Sarbanes Oxley Act (SOA) wurde 2002 in kurzer Zeit ein Gesetz in Kraft gesetzt, das die corporate governance, d. h. die Unternehmensüberwachung auf neue Füße stellen sollte.
Der SOA regelt das "one tier board system" neu, indem er den unabhängigen Direktoren im Gremium neue und erweiterte Aufgaben zuweist. Sie übernehmen faktisch im Kontrollausschuss des Unternehmens, dem audit committee, die Aufsichtsfunktion gegenüber dem Unternehmen. Das Prinzip der Unteilbarkeit der Unternehmensführung im "one tier system" erfährt eine Aufweichung und nähert sich graduell an das in Deutschland gebräuchliche "two tier system" von Aufsichtsrat und Vorstand an.

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(2001): Revisionsstandard Nr. 1: Zusammenarbeit von Interner Revision und Abschlussprüfer

in ZIR: Zeitschrift für Interne Revision

Inhalt: Nach Meinung des Deutschen Instituts für Interne Revision (DIIR) ist die Überwachung und die zunehmende Berücksichtigung von Risikoaspekten durch die Interne Revision als auch durch den Abschlussprüfer der Ausgangspunkt einer notwendigen Intensivierung der Zusammenarbeit beider Prüfungseinrichtungen. Vergleichbare Prüfungshandlungen von Interner Revision und Abschluss-prüfer sowie eine Interne. Revision, die dazu beiträgt, das Überwachungsrisiko zu reduzieren, schaffen die Voraussetzung für eine Reduktion der Prüfungshandlungen durch den Abschlussprüfer.

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